Versicherung

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Für die Übernahme eines Wohnmobils ist der Abschluss einer Versicherung notwendig. Dabei ist im Mietpreis eine Standardversicherung bereits eingeschlossen. Aufgrund der hohen Kaution kann allerdings nur der Abschluss einer Zusatzversicherung in Form eines All Inklusive Pakets angeraten werden. Diese garantiert den bestmöglichen Versicherungsschutz des Vermieters und führt zu einer deutlich verminderten Kautionshinterlegung vor Ort. Während bei einer Standardversicherung eine Kaution von bis zu 7500 AU$ notwendig wird, reduziert sich diese bei einem All Inklusive Paket auf 220  bis 500 AU$. Zudem sind in dem Zusatzpaket weitere Leistungen wie Campingmöbel, Einwegmieten und örtliche Steuern bereits eingeschlossen.

Nicht unerhebliche Unterschiede der Versicherungsleistungen

Anhand des nachfolgenden Beispiels wird der Unterschied zwischen einer Standversicherung und eines All Inklusive- Pakets deutlich. Grundsätzlich identisch ist die Ausstattung der Fahrzeuge, unbegrenzte Kilometerleistung, Steuern, lokale Gebühren und die Pannenhilfe. Auch Straßenkarten und Endreinigung sind in beiden Versionen bereits enthalten. Bei einem All Inklusive Paket sind zusätzlich Campingmöbel, die Gasfüllung bei der Übernahme und ein ggf. notwendiger Baby- oder Kindersitz im Paketpreis enthalten, während sie bei einer Standardversicherung mit 18 bis 38 AU$ pro benötigtem Gegenstand zu Buche schlagen.

Unterschiede gibt es auch bei Unfällen ohne die Beteiligung Dritter. In beiden Paketen besteht eine Haftpflicht- und Diebstahlversicherung sowie die Übernahme der Abschleppkosten. Schäden an der Windschutzscheibe, den Reifen und Rädern sowie des Unterbodens sind hingegen nur bei Abschluss eines All Inklusive Pakets versichert. Grundsätzlich nicht versichert sind persönliche Gegenstände, das Gepäck sowie Schäden durch Wasser und die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch entstehen. Eine Insassenversicherung (PAI) muss grundsätzlich separat abgeschlossen werden.

Nicht abgesicherte Schäden

Diverse Schäden werden aber auch durch eine All Inklusive Versicherung nicht gedeckt. Dazu gehören in aller Regel Schäden durch den Einfluss von Salzwasser, weitere Wasserschäden, Schäden an der Kupplung und Schäden, welche durch das Befahren auf nicht zugelassenen Straßen und Pisten entstehen.

Der Versicherungsschutz entfällt grundsätzlich für Schäden, welche mutwillig, fahrlässig oder vorsätzlich sowie durch Verstoß gegen die örtlichen Mietbedingungen herbeigeführt werden. In solchen Fällen behält sich der Vermieter vor, neben den tatsächlichen Kosten für die Reparatur auch einen Nutzungsausfall für das Fahrzeug zu berechnen. Daher sollten die Mietbedingungen des Vermieters unbedingt beachtet werden.

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